Glauben Sie, die Gestaltung der Unternehmensnachfolge sei vor allem eine persönliche Entscheidung des Gründers oder Inhabers? Natürlich nicht. Die Wünsche der Familie und das Wohl des Betriebes sind zu berücksichtigen. Aber auch der Staat spricht gerne ein Wörtchen mit, indem er steuerliche Anreize schafft, um gewisse gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen. Heute zeigen wir Ihnen, wie verschiedene Länder mit dem Thema umgehen und wie Österreich im internationalen Vergleich abschneidet.
Wie Wohlstand gefördert und sinnvoll verteilt werden soll, ist eine der ältesten Fragen der Volkswirtschaftslehre, auf die es bis heute keine endgültige Antwort gibt. Entsprechend unterschiedlich ist deshalb die Herangehensweise der Staaten – sowohl weltumspannend als auch innerhalb Europas.
Etwa die Hälfte der untersuchten Länder erhebt keine Erbschaftssteuer
Dabei geht es nicht nur um die Höhe des Steuersatzes. Eine viel weitreichendere Entscheidung ist die, wer und welche Arten von Transaktionen überhaupt einer Besteuerung unterworfen sind. So zeigt eine Studie von KPMG1 aus diesem Jahr, dass 33 von 65 untersuchten Ländern gar keine Erbschaftssteuer für Unternehmen haben. Auf die Übertragung eines Unternehmens zu Lebzeiten wird in 26 Ländern keine Steuer erhoben. Zu beiden Kreisen zählen nicht etwa nur die üblichen Verdächtigen, wie die Schweiz oder die Cayman Islands. Weder Russland noch China besteuern die Unternehmensnachfolge, und auch Österreichs osteuropäische Nachbarn sind in dieser Hinsicht Steuerparadiese.
Vererben oder zu Lebzeiten übertragen?
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich Unternehmer in 39 der 65 Länder bei der Nachfolgeregelung Gedanken über die steuerliche Behandlung machen müssen. Verblüffend ist dabei die Erkenntnis, dass Japan und Spanien (und in geringerem Umfang auch die Niederlande) die geordnete Nachfolge zu Lebzeiten stärker besteuern als die Übertragung im Erbschaftsfall. Und das, obwohl Betriebe, deren Eigentümerwechsel von langer Hand vorbereitet wurde, diesen erwiesenermaßen viel erfolgreicher meistern als jene, die erst im Zuge einer Erbschaft weitergereicht werden.
Das andere Extrem bilden die USA und Großbritannien, die hohe Erbschaftssteuern verlangen und dadurch Anreize für eine frühzeitige Nachfolgeplanung schaffen. In Österreich, wie übrigens auch in Deutschland, wird dahingehend keine Unterscheidung getroffen.
Die Sache mit den Freibeträgen
Dafür gibt es zwischen Österreich und Deutschland einen anderen paradigmatischen Unterschied. Während österreichischen Unternehmern eine im internationalen Vergleich geringe Steuerbelastung für die Unternehmensnachfolge aufgebürdet wird, gehört Deutschland tendenziell zu den Hochsteuerländern. Wie andere Hochsteuerländer, zu denen unter anderem Frankreich, Spanien, Großbritannien und die Niederlande gehören, kann die Steuerlast durch Freibeträge signifikant reduziert werden. Allerdings sind diese in der Regel an strenge Auflagen geknüpft, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung als Stolpersteine erweisen können.
Selbstverständlich unterliegt die Besteuerung im Allgemeinen sowie in der Unternehmensnachfolge ständigen Veränderungen. Was heute wirtschaftsfördernd erscheint, steht bei der nächsten Steuerreform vielleicht auf dem Prüfstand. In jedem Fall sollten sich Unternehmer bei der Nachfolgeplanung von einem Steuerexperten beraten lassen, um verschiedene Alternativen hinsichtlich ihrer steuerlichen Auswirkungen gegeneinander auszuloten.
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