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Der größte gemeinsame Nenner

Ein positiver Trend in der Wirtschaftsentwicklung in der EURO-Zone und Änderungen in der Zinspolitik kurbeln die Märkte für Refinanzierungen und strukturierte Unternehmens- und Portfoliotransaktionen neuerlich an. Die Fähigkeit die gemeinsamen Interessen aller Beteiligter in einer frühen Transaktionsphase zu identifizieren ist ein wesentlicher Faktor für ein erfolgreiches Transaktionsmanagement.

[av_dropcap1]U[/av_dropcap1]nabhängig davon ob es sich um geplante Refinanzierungen, Unternehmens- oder Portfoliotransaktionen handelt, bedeutet Transaktionsberatung in der Regel nicht ein gegenseitiges Ausspielen der Beteiligten, sondern frühzeitig gemeinsame Interessen zu identifizieren und in Vorverhandlungen die Grenzen dieser Gemeinsamkeiten auszureizen, um dadurch zum größten gemeinsamen Nenner unter den Beteiligten zu gelangen. Um die gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren und das Risiko eines späteren Ausscherens von einzelnen Stake-Holdern zu reduzieren, soll dieser größte gemeinsame Nenner in einer frühen Phase – die Bereitschaft dazu nimmt typischerweise mit dem Zeitverlauf ab – in key-terms vereinbart werden. Die exakte Abstimmung der Inhalte verbunden mit Milestones, einem Zeitplan und Exit-Szenarien, ermöglicht jedem einzelnen Beteiligten in der Regel auch eine bessere Risikoeinschätzung sowie die Abwägung gegen Alternativszenarien.

 

[av_dropcap1]O[/av_dropcap1]ft ist dieser Vorbereitungsprozess, je nach Komplexität der Strukturen, auch zwei- oder mehrstufig. Denken wir an den Fall eines langfristigen Developments. Projekt-Milestones und Zahlungseingänge aus dem Development können sich aus verschiedenen Gründen verzögern. Dieser Entwicklung stehen in der Regel Fälligkeitstermine bestehender Projektfinanzierungen entgegen. Eine Ausdehnung oder Stundung bestehender Finanzierungen, eine Zwischenfinanzierung oder der Einstieg eines Investors sind dann mögliche Szenarien. Um eines dieser Szenarien bestmöglich realisieren zu können ist zunächst die Bündelung der gemeinsamen Interessen der Kreditgeber untereinander erforderlich. Bestehende Vereinbarungen zwischen Kreditgebern sind oft zu allgemein gehalten und nicht geeignet, sich konkretisierende Szenarien ausreichend und praktisch sinnvoll zu erfassen. In einem ersten Schritt ist daher die Ermittlung des größten gemeinsamen Nenners im Kreis der Kreditgeber erforderlich, der auf das konkrete Szenario abgestimmt zu sein hat. In einem weiteren Schritt können diese Interessen mit deckungsgleichen Interessen der Gesellschafter und des Managements gebündelt werden. In jenen Bereichen, in denen Interessen nicht gleichgelagert sind, sind sinnvolle, zeitlich befristete Vereinbarungen zu treffen, die dem Management den notwendigen Spielraum für die Suche und Vereinbarung von Alternativen bietet. Während die Bündelung dieser Interessen im Ergebnis zu einer stärkeren und glaubwürdigeren Position gegenüber Dritten führt und für das Management die erforderliche Handlungsfähigkeit sicherstellt, ist das Management gefordert vereinbarte Milestones zu erreichen. Stake-Holder, die in dieser Phase Zugeständnisse machen und damit ein Downside akzeptieren werden typischerweise die Vereinbarung eines Upsides bei einer erfolgreichen Transaktion begehren.

 

[av_dropcap1]U[/av_dropcap1]m der Dynamik von Transaktionsprozessen gerecht zu werden bietet sich in der Regel auch an, zwischen den Stake-Holdern Entscheidungsmechanismen zu vereinbaren, bei denen bestimmte Maßnahmen auch gegen den Willen einer Minderheit getroffen werden können. Aufgrund der typischerweise unterschiedlichen Ausgestaltung der einzelnen Rechte, Anteile, Optionen oder Forderungen eines einzelnen Stake-Holders kommt dabei der raschen Einigung auf eine Bewertung des einzelnen Anteils eine entscheidende Rolle zu.

 

[av_dropcap1]L[/av_dropcap1]ediglich Exit-Events oder Long-Stop-Dates festzulegen wäre zu wenig, wenn nicht gleichzeitig Fall-Back-Optionen und Exit-Szenarien diskutiert werden. Scheitert ein gemeinsam angestrebtes Ziel oder ein gemeinsam verfolgter Transaktionsprozess, stellt sich die Frage, ob die Karten völlig neu gemischt werden sollen, oder ob auch darüber hinaus (zu denken ist auch an ein mögliches Insolvenzszenario) gewisse Interessen der Beteiligten gebündelt bzw. abgesichert bleiben sollen.

 

[av_dropcap1]D[/av_dropcap1]ie zuvor beschriebenen Prinzipien können selbstverständlich auch auf komplexere und weniger komplexe Strukturen umgelegt werden. Dabei geht es insbesondere auch immer darum, das Risiko von Störungsfaktoren in Transaktionsprozessen zu verringern und – jedenfalls nach außen hin – einen geschlossenen, einheitlichen Transaktionswillen zu signalisieren. Das erhöht erfahrungsgemäß auch die Attraktivität des Targets.

 

von Dr. Florian Kranebitter, LL.M.
Partner der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH

 

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Rechtsanwalt und Partner Dr. Florian Kranebitter, LL.M. ist in den Bereichen Corporate / M&A, Bankrecht & Finanzierungen sowie Insolvenzrecht & Restrukturierungen spezialisiert. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen sowohl nationale als auch internationale Mandate, wobei ein Fokus auf der Kombination von Transaktions- und Finanzierungsberatung liegt. Dr. Florian Kranebitter ist Fachvortragender und Autor in Fachpublikationen.

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[av_dropcap1]F[/av_dropcap1]ellner Wratzfeld & Partner zählt mit über 100 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den führenden österreichischen Anwaltskanzleien im Bereich Wirtschaftsrecht. Bankrecht & Finanzierungen, Corporate / M&A, Real Estate, Infrastruktur und Vergaberecht, Umgründungen, Sanierungen und Restrukturierungen gehören zu den wesentlichen Beratungsbereichen. Fellner Wratzfeld & Partner betreut vorwiegend österreichische und internationale Unternehmen, ist aber auch im öffentlichen Sektor tätig. Die laufende Zusammenarbeit in einem Netzwerk international führender Partnerkanzleien in allen relevanten Jurisdiktionen unterstreicht die Internationalität der österreichischen Wirtschaftskanzlei.


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