Wer als Unternehmer einen oder mehrere Firmenwagen braucht, steht vor der Frage: auf Kredit kaufen oder besser leasen? Es gibt eine Reihe von Gründen, warum sich Firmenwagenleasing lohnt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.
Warum Firmenwagenleasing oft günstiger ist als ein Kauf auf Kredit

Leasing ist in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit Mieten. Der Leasingnehmer darf den Dienstwagen nutzen, aber er wird kein Eigentümer. Deshalb werden die Leasingraten genau wie die Büromiete steuerlich voll als Betriebsausgaben angesetzt. Da ein Leasingvertrag auch Serviceleistungen wie regelmäßige Wartung, Austausch und Lagerung von Sommer- und Winterreifen oder sogar Tankkarten beinhalten kann, reduziert sich für den Unternehmer darüber hinaus der Aufwand für das Fuhrparkmanagement.
Vor allem aber liegt die Summe der Leasingraten in der Regel deutlich unter dem Kaufpreis. Das liegt daran, dass der Firmenwagen nach Ablauf des Leasingvertrages zurückgegeben und weiterverwertet wird. Das führt zu einer geringeren monatlichen Belastung.

Restwertvertrag und Kilometervertrag im Vergleich

Wer ein Fahrzeug leasen möchte, hat die Wahl zwischen einem Restwertvertrag und einem Kilometervertrag. Beim Restwertvertrag wird der zu Beginn der Leasingdauer ein Restwert prognostiziert, auf dessen Basis die Leasingraten festgelegt werden. Am Ende der Laufzeit wird der tatsächliche Restwert ermittelt, in den neben dem Zustand des Autos auch die Lage am Gebrauchtwagenmarkt mit einfließt. Liegt der tatsächliche Restwert unter dem vertraglichen, muss der Leasingnehmer die Differenz nachzahlen. Um diese Unsicherheit zu vermeiden, bevorzugen die meisten einen Kilometervertrag. Hier wird festgelegt, wie viele Kilometer der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit fahren darf. Eine Nachzahlung wird bei dieser Variante nur fällig, wenn die tatsächlich gefahrenen Kilometer über dem festgelegten Limit liegen oder wenn das Auto reparaturbedürftig ist. Unabhängig von der Vertragsart sind die Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Fahrzeug in einem guten Zustand zu halten. Schließlich gehört es ihnen nicht.

Leasingvertrag ist nicht kündbar

Die meisten Leasingverträge sind nicht kündbar. Das heißt, der Leasingnehmer legt sich für die Dauer des Vertrages fest. Gefällt der Firmenwagen vor Ablauf der Frist nicht mehr, oder wird während dieser Zeit die Anzahl der Mitarbeiter und damit auch die Anzahl der Firmenwagen reduziert, muss der Leasingnehmer trotzdem die vereinbarten Leasingraten weiterzahlen. Alternativ kann er gegen Schadenersatz vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen oder jemanden suchen, der in den bestehenden Leasingvertrag eintritt.


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